Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltungsbereich
- Unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Montagen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn wir ihnen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages sind schriftlich niedergelegt und gelten auch für zukünftige Geschäfte.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform und unserer schriftlichen Bestätigung.
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2. Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend und vier Wochen gültig. Sie richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Ein Angebot des Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung annehmen.
- Technische Daten und Werkstoffangaben entsprechen branchenüblichen Näherungswerten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Änderungen werden nur bei verbindlich zugesicherten Eigenschaften mitgeteilt.
- Wir sind nicht verpflichtet, Vorgaben des Bestellers auf Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu prüfen; hierfür haftet allein der Besteller.
- Der Besteller gewährleistet, dass durch beigestellte Produkte, Zeichnungen, Muster oder die Anwendung keine Schutzrechte verletzt werden. Entstehende Kosten trägt der Besteller.
- An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Spezifikationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Kommt kein Auftrag zustande, sind diese Unterlagen samt Kopien unverzüglich zurückzugeben. Für besondere Ausarbeitungen können angemessene Kosten berechnet werden.
- In Vertragsverhandlungen erstellte Zeichnungen, Entwürfe und Diskussionsbeiträge sind unverbindlich. Ansprüche hieraus bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
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3. Auftrag
- Ein Auftrag gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Maßgeblich ist deren Inhalt. Der Besteller hat diese vollständig zu prüfen und Abweichungen unverzüglich schriftlich zu rügen.
- Abweichend hiervon gilt ein Auftrag als angenommen, wenn wir nach Bestellung/Auftragserteilung an den Auftraggeber ausliefern.
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4. Lieferzeit, Lieferumfang und Verzug
- Die Lieferzeit beginnt mit vollständiger technischer und kaufmännischer Klärung aller offenen Punkte und endet mit Versand oder Meldung der Versandbereitschaft. Verlangte Änderungen setzen die Lieferzeit neu in Gang. Betriebsstörungen oder höhere Gewalt verlängern die Lieferzeit entsprechend und berechtigen nicht zum Rücktritt.
- Wir haften nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks oder verzögerter Zulieferungen. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden; die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgeblich; liegt diese nicht vor, gilt unser Angebot.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- In den Fällen des Absatzes 4.4 geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.
- Bei Lieferverzug hat der Kunde eine Nachfrist von mindestens zwölf Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadens- oder Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen.
- Entsteht dem Käufer durch Lieferverzug ein Schaden, ist der Ersatz auf 0,5 % je volle Verzugswoche, insgesamt höchstens 5 % des Wertes des betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Folgeschäden sind ausgeschlossen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Lieferungsvorbehalt: Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung mit Vormaterialien durch unsere Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts. Über eine etwaige Nichtverfügbarkeit informieren wir den Käufer unverzüglich; bereits erbrachte Gegenleistungen werden umgehend erstattet.
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5. Lieferort und Gefahrenübergang
- Lieferungen erfolgen ab unserer Fertigungsstätte auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Sofern keine Vorgaben bestehen, wählen wir die Versandart ab Werk.
- Ohne Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit Verlassen unseres Hauses, bei Annahmeverzug mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über – auch bei frachtfreier Lieferung.
- Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr am Tag der Übernahme in Eigenbetrieb über.
- Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.
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6. Preise
- Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten (z. B. Zoll, besondere Handhabung, Express-/Kurierlieferungen) werden berechnet.
- Soweit nicht anders vereinbart, gelten angebotene Preise nur bei Komplettabnahme. Inbetriebnahme, Montage etc. werden gesondert berechnet.
- In Angeboten/Kostenvoranschlägen ausgewiesener Arbeitsaufwand ist ein Richtwert. Abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand. Übersteigt er den bestätigten Wert um mehr als 20 %, erhalten Sie ein Nachtragsangebot zur Freigabe.
- Storniert der Besteller den Auftrag, berechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen (u. a. Angebotserstellung, Zeichnungen, Material, Lohnleistung).
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7. Haftung und Sachmängel
- Der Besteller hat die Liefergegenstände unverzüglich zu prüfen und Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen fünf Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt.
- Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, haften wir nicht für Inkompatibilitäten zu Komponenten des Bestellers. Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist.
- Bei Mängeln innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Eine Verlängerung kann sich aus Hinweisen in der Bedienungsanleitung ergeben; darin liegt keine Haltbarkeitsgarantie.
- Verstreicht eine angemessene Nachfrist erfolglos oder schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Käufer zurücktreten oder mindern.
- Aufwendungen für die Mängelbehebung am vertraglichen Erfüllungsort tragen wir. Kosten infolge Verbringung an einen anderen Ort trägt der Käufer.
- Keine Ansprüche bestehen insbesondere bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung/Überbeanspruchung oder bei Nichtbeachtung gesetzlicher bzw. vorgegebener Einbau- und Behandlungsvorschriften (sofern der Mangel nicht darauf beruht).
- Bei kundenspezifischen Lösungen nach Zeichnung/Spezifikation des Bestellers haften wir für die spezifikationsgerechte Ausführung.
- Werden wir wegen Mängelrechten in Anspruch genommen und liegt kein Mangel vor bzw. beruht dieser auf Umständen außerhalb unserer Gewährleistung, trägt der Käufer die entstandenen Kosten.
- Schadensersatzansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei zwingender Haftung (z. B. Produkthaftung), bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
- Kostenauslösende Maßnahmen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Erstattungen erfolgen nur nach Maßgabe vorstehender Regelungen und gesetzlicher Vorschriften.
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8. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändung/Sicherungsübereignung ist untersagt. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang gestattet und unter der Bedingung, dass Zahlung beim Kunden erfolgt oder Eigentumsvorbehalt vereinbart wird (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
- Bei Pfändungen/Beschlagnahmen etc. hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte die Kosten einer § 771 ZPO‑Klage nicht erstattet, haftet der Kunde für den Ausfall.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung berechtigt; er tritt uns bereits jetzt Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (inkl. MwSt.) gegen Abnehmer/Dritte ab – unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Zur Einziehung bleibt der Kunde ermächtigt, solange kein Zahlungsverzug, Insolvenzantrag oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen hat der Kunde die abgetretenen Forderungen offenzulegen und Unterlagen herauszugeben. Verarbeitung/Vermischung mit fremden Gegenständen begründet Miteigentum im Verhältnis der Werte. Der Kunde verwahrt das (Mit‑)Eigentum für uns. Forderungen aus Verbindung mit einem Grundstück werden ebenfalls abgetreten. Auf Verlangen geben wir Sicherheiten frei, soweit ihr realisierbarer Wert die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
- Bei Pflichtverletzung, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach fruchtloser Fristsetzung zur Rücknahme und zum Rücktritt berechtigt. In der Rücknahme/Pfändung liegt kein Rücktritt, sofern nicht ausdrücklich erklärt.
- Kundenspezifische Lösungen, Konzepte, Verfahren und Software sind urheberrechtlich geschützt; es werden ohne Vereinbarung keine Nachbau- oder Vervielfältigungsrechte übertragen.
- An gelieferter Software/Firmware erhält der Besteller ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht gemäß vereinbarter Leistungsmerkmale auf den vereinbarten Geräten. Eine Sicherungskopie ist ohne ausdrückliche Vereinbarung zulässig. Weitergabe an Dritte ist untersagt.
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9. Datenschutz
- Der Kunde ist einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungslegung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten ggf. durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfassen und nach den einschlägigen Datenschutzvorschriften speichern.
- Wir verarbeiten Bestandsdaten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur an beteiligte Dienstleister (z. B. Logistikpartner, Kreditinstitute).
- Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend diesen Hinweisen einverstanden.
- Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über gespeicherte Daten sowie ggf. auf Berichtigung, Sperrung und Löschung sowie Widerruf erteilter Einwilligungen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die im Impressum genannten Kontaktdaten. Eine Löschung unterbleibt, soweit Daten zur Vertragserfüllung benötigt werden oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.
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10. Geheimhaltung
- Der Kunde hat alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen, die aus der Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.
- Werbung mit der Geschäftsbeziehung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
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11. Fernabsatzverträge
- Sofern der Kunde Verbraucher ist und ein Fernabsatzvertrag vorliegt, gelten zusätzlich die Absätze 11.2 und 11.3. Für übrige Verträge finden diese keine Anwendung.
- Fernabsatzverträge sind Verträge über Waren-/Dienstleistungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (z. B. Brief, Telefon, E‑Mail, Tele- und Mediendienste).
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Widerrufsbelehrung (nur Verbraucher)
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter (nicht der Beförderer) die Waren in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie uns (Metalltechnik Holtschlag GmbH, Büningsweg 12, 46325 Borken, Telefon: 02862 416990, Telefax: 02862 416998, E‑Mail: info@metalltechnikholtschlag.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E‑Mail). Sie können das Muster‑Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs: Wir erstatten alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (ausgenommen Mehrkosten einer anderen als der günstigsten Standardlieferung) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wurde; Entgelte werden nicht berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis über die Rücksendung erbracht haben. Sie senden die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Widerruf, an uns zurück. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren rechtzeitig absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Für einen etwaigen Wertverlust haften Sie nur, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
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12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Borken.
- Es gilt deutsches Recht; das UN‑Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
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13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Allgemeinklausel
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 46325 Borken.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien werden eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.